Für Osterholz nach Hannover

Frederik Burdorf

Moin!

Ich begrüße Sie herzlich auf meiner Internetseite. Ich bin Frederik und Ihr Direktkandidat der SPD in Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude, Lilienthal, Grasberg und Worpswede für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 in Niedersachsen.

Als Ihr Landtagskandidat möchte ich mich für eine sozial-ökologische Klimaschutzpolitik, gute Arbeit mit fairen Löhnen, die Stärkung unserer Bildungsstandorte und die Förderung unserer Jugend einsetzen.

Ich bin hier im Landkreis stark verwurzelt und möchte mich für die Zukunftsthemen, wie etwa die Wiedervernässung der Moore, den Naturpark Teufelsmoor aber auch die Stärkung unseres touristischen Potentials mit unserem Leuchtturm Worpswede und den Hamme- und Wümmeniederungen stark machen. Als Regionalmanager ist es mir wichtig, dass unsere Ortschaften lebenswert bleiben und sich weiterentwickeln, deshalb müssen wir als Politik dafür sorgen, dass die Grundversorgung, schnelles Internet, ein besserer ÖPNV und bezahlbares Wohnen gesichert ist.

Wenn Sie Nachfragen oder Anliegen haben, dann melden Sie sich doch gerne via E-Mail (buero@frederik-burdorf.de) oder telefonisch (Tel. +49 4791 9029810).

Ich freue mich auf Ihre Nachrichten und Anrufe.

Ihr Frederik Burdorf

SPD-Landtagskandidat für den Wahlkreis 60 Osterholz

Sie möchten mich in meinem finanziell Wahlkampf unterstützen? Dann freue ich mich über Ihre Spende auf das folgende Konto des SPD-Kreisvereins:
Kontoinhaber: SPD-KV Osterholz
IBAN: DE85 2415 1235 0111 0085 95
BIC: BRLADE21ROB
Bank: Sparkasse Rotenburg Osterholz
Verwendungszweck: Wahlkampfspende Frederik Burdorf, Vorname Nachname, Anschrift

Vorteil für dich:
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG). Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).